Frankfurter Landgericht Ehemaliger Oberstaatsanwalt zu sechs Jahren Haft verurteilt
Das Frankfurter Landgericht hat einen ehemaligen Oberstaatsanwalt am Freitag zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das Ansehen der Justiz in Hessen sei durch den Fall massiv beschädigt worden.
Der ehemalige Oberstaatsanwalt Alexander B. ist vom Landgericht Frankfurt zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Der frühere Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption habe sich der Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung schuldig gemacht, urteilten die Richter am Freitag. Ein mitangeklagter Unternehmer wurde wegen Bestechung und Subventionsbetrugs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Der 55-jährige ehemalige Top-Jurist war Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen und Sprecher der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft. Ausgelöst wurden die Ermittlungen von seiner früheren Lebensgefährtin, die B. nach eigenen Worten mit den Schmiergeldern maßgeblich finanziell unterstützt hatte.
Der ehemalige Oberstaatsanwalt und der mitangeklagte Unternehmer hatten gemeinsam eine Firma gegründet, die Sachverständige für die Justiz vermittelte. Oberstaatsanwalt Alexander B. war heimlich an den Gewinnen beteiligt. Auch von einer weiteren Firma erhielt er Geld im Gegenzug zur Vergabe von Aufträgen.
Alexander B.: "Dieses Stigma trage ich zu Recht"
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihren Plädoyers siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Sie ging von einem besonders schweren Fall aus. Alexander B. sei mit einem "erheblichen Maß an krimineller Energie und reichlich Chuzpe" vorgegangen. Neben dem materiellen Schaden habe er dem Ansehen der hessischen Justiz massiv geschadet. Die Verteidigung sah keine Untreue und plädierte für maximal vier Jahre.
In seinem Schlusswort hatte sich B. am Mittwoch reumütig gezeigt: "Es tut mir leid. Ich bedauere die von mir begangenen Straftaten und übernehme die volle Verantwortung." Wie auch immer das Urteil ausfalle: "Dieses Stigma trage ich zu Recht".
Der Landesrechnungshof hatte in einem Prüfbericht 2022 festgestellt, dass damals Kontrollmechanismen fehlten. "Dies hat ein Handeln, wie im Fall von Alexander B., über viele Jahre hinweg begünstigt." Inzwischen gilt bei der Vergabe von Gutachten das Vier-Augen-Prinzip.
Mit dem Urteil ist der Komplex nicht beendet: Gegen zwei ehemalige Kollegen – einen Oberstaatsanwalt und einen Staatsanwalt – wird weiter ermittelt. Das Land Hessen macht gegenüber Alexander B. zudem Regressansprüche "in einem höheren Millionenbetrag" geltend.
- Nachrichtenagentur dpa